Personaltransfer
Vorteile für alle Beteiligten
Optional:
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Damit Sie schnell wieder einen Job finden, hat der Gesetzgeber zwei Modelle zu Ihrer Unterstützung vorgesehen: die Transferagentur (§ 110 SGB III) und die Transfergesellschaft (§ 111 SGB 111).
Welches Modell für Sie in Frage kommt, ist im Sozialplan festgelegt, den die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat ausgehandelt hat. Gerne beraten auch wir Sie über Ihre konkreten Möglichkeiten.
Mit der Transferagentur werden wir während Ihrer Kündigungsfrist für Sie aktiv. Sie arbeiten also weiter an Ihrem bisherigen Arbeitsplatz und werden für Ihre Aktivitäten zur beruflichen Neuorientierung freigestellt. Unsere Berater begleiten Sie mit individuellem Coaching, Bewerbungstraining und aktiver Vermittlung auf Ihrem Weg in eine neue Beschäftigung.
Für den Übergang in die Transfergesellschaft schließen Sie einen befristeten Arbeitsvertrag mit der TBG.
Nun steht Ihnen Ihre komplette Zeit für die berufliche Neuorientierung zur Verfügung. In individueller Betreuung ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Stärken und Ihr Berufsziel. Wir bieten offene Stellen an – mit Praktikum – ohne Risiko. So finden wir gemeinsam die passende Anschlussbeschäftigung.
Während Ihrer Zeit bei der TBG sind Sie durch das Transferkurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit abgesichert. Auch Ihre Sozialversicherung läuft weiter. Der Arbeitslosengeldanspruch in alter Höhe und Dauer bleibt nach der TBG-Zeit erhalten. Gerne informieren wir Sie persönlich über die Zusammensetzung Ihres Entgelts während Ihrer Zeit in der Transfergesellschaft.
Vorteile
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