Vorteile für Betriebsräte: Ein fairer Interessenausgleich!

Wenn Personalabbau unvermeidbar ist, sind Sie als Betriebsrat meist in einer schwierigen Konfliktsituation. Ihre Aufgabe ist es, für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine Lösung zu finden und durchzusetzen, die unumgängliche Kündigungen finanziell und menschlich wirksam abfedert. Mit dem Beschäftigtentransfer ergibt sich die Möglichkeit, einen fairen Interessenausgleich zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung zu erwirken.

Im Sozialgesetzbuch III (§§110 und 111) wird eine Grundlage für den Transfersozialplan formuliert, der die Einrichtung einer » Transferagentur und/oder » Transfergesellschaft beinhaltet.

 

Vorteile von Transferlösungen für Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen:

» Konsenslösung bei notwendigem Stellenabbau
» Unterstützung und Beratung in der Situation durch die TBG
» Menschliche Verantwortungsübernahme gegenüber den Kollegen und Kolleginnen
» Mitwirkung bei der Vermittlung in neue Arbeitsverhältnisse
» Verbesserung des Betriebsklimas unter den verbliebenen Arbeitskräften
» Aufstockung des von Unternehmen bereitgestellten Budgets durch öffentliche Fördermittel